Kostenrechnung

Kostenrechnung
I. Charakterisierung:Zentrales Teilgebiet des internen  Rechnungswesens, in dem Kosten erfasst ( Kostenerfassung), gespeichert, den verschiedensten Bezugsgrößen (z.B. Produkten) zugeordnet und für spezielle Zwecke ausgewertet, d.h. selektiert, verknüpft und/oder verdichtet (Kostenauswertung) werden. Die einzelnen Rechnungszwecke sind nicht isoliert voneinander zu sehen, z.B. werden die Kosten einer Zwischenproduktherstellung für Make-or-Buy-Entscheidungen, Planungen anzuwendender Fertigungsverfahren, Festlegungen herzustellender und abzusetzender Produkte sowie für Absatzpreisentscheidungen benötigt.
- Zur Unterstützung der K. durch elektronische Datenverarbeitung vgl.  Kostenrechnungssoftware.
II. Adressaten der K.:Anders als das  externe Rechnungswesen liefert die K. nur in Ausnahmefällen Informationen für Unternehmensexterne (z.B. Staat im Rahmen der Kalkulation der Selbstkosten bei öffentlichen Aufgaben oder für die Preisbestimmung in langfristigen spezifischen Lieferungsbeziehungen). Hauptsächliche Adressaten sind interne Stellen, von der Unternehmensleitung (z.B. periodenbezogene  Deckungsbeitragsrechnungen) bis hin zu einzelnen Kostenstellenleitern (Vorgabe von  Plankosten und  Abweichungsanalysen) und Disponenten (z.B. Instandhaltungskosten zur Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunktes von Anlagen).
III. Teilbereiche:1. Kostenartenrechnung: Erfassung der Kosten, gegliedert nach den primären Kostenarten.
- 2. Kostenstellenrechnung: Erfassung der Kosten für Verrechnung zwischen Kostenstellen; Erfassung in detaillierterer Form, d.h. für Kostenplätze, im Rahmen der Kostenplatzrechnung.
- 3. Kostenträgerrechnung: Kostenausweis je Kostenträger.
- Vgl. auch  Erfassungstechnik der Kostenrechnung.
IV. Kostenrechnungssysteme:Kostenrechnungssysteme sind eine zur Erfüllung bestimmter Rechnungszwecke bzw. -bereiche konzipierte Gesamtheit von Regeln zur Erfassung, Speicherung und Auswertung von Kosten. I.d.R. erfolgt die Differenzierung anhand der Kriterien: (1) Zeitbezug der Kostengrößen: Es werden  Istkostenrechnung,  Normalkostenrechnung und  Plankostenrechnung unterschieden; (2) Art und Umfang der Kostenverrechnung: Es werden  Vollkostenrechnung und  Teilkostenrechnung unterschieden. Durch Kombination beider Kriterien ergeben sich die Varianten von Kostenrechnungssystemen.
V. Zweck/Zweckbereiche:Ursprünglich diente die K. primär der Preiskalkulation und der Wirtschaftlichkeitskontrolle einzelner Betriebsteile; zunehmend wird sie jedoch als Instrument zur Beeinflussung, Fundierung und Kontrolle von Entscheidungen angesehen.
- 1. Unternehmerische Grundsatzentscheidungen: Kosten- und Erlösinformationen sind bes. für periodenbezogene Planung, Kontrolle und Analyse des Erfolgs des Gesamtunternehmens notwendig; diese Informationen sind laufend bereitzustellen. Andere unternehmerische Grundsatzentscheidungen (z.B. Diversifikation, Standortwahl) erfordern fallweise ermittelte Kosten- und Erlösdaten.
- 2. Preispolitik: Kosten- und Erlösdaten werden zur Festlegung und Überprüfung der Angebotspreise benötigt. Angebotspreise können nicht direkt aus der Kostensituation eines Unternehmens abgeleitet werden.
- Ausnahme: Preisbildung für bestimmte öffentliche Aufträge.
- Aufgabe der K. ist die Ermittlung von  Preisuntergrenzen und die Beurteilung der Preisauskömmlichkeit
– (3.) Vertriebspolitik: K. dient hier der Analyse und Überwachung von Verkaufsgebieten, Kundengruppen, Kunden und Vertriebswegen; der differenzierte Ausweis von Kosten, Erlösen und Deckungsbeiträgen lässt Stärken und Schwächen der absatzwirtschaftlichen Potenziale erkennen, gezielte absatzpolitische Maßnahmen werden ermöglicht.
- 4. Produktionsprogrammplanung: K. zeigt detailliert die Erfolgsstruktur der einzelnen Programmkomponenten auf, u.a. die genauen Kosten der einzelnen zur Leistungserstellung erforderlichen Produktionsvorgänge.
- 5. Ablaufplanung: K. ermittelt die Erfolgswirkungen unterschiedlicher Fertigungsverfahren, Bearbeitungsreihenfolgen, Bearbeitungsquanten (Losgrößen) und unterschiedlicher Fertigungstermine; sie liefert somit die informatorische Grundlage für Optimierungsrechnungen und Vorgaben für die Kontrollen der Kostenstellenleiter bzw. für diese Kontrollen selbst.
- 6. Beschaffungs- bzw. Bereitstellungsplanung: Z.B. Kostenvergleiche zur Lösung von Make-or-Buy-Problemen, Ermittlung von  Preisobergrenzen im Einkauf.
- Vgl. auch  Kostenrechnungsgrundsätze,  Kostenrechnungsrichtlinien.
VI. Nutzungsarten:In der Praxis wird Kostenrechnung in etwa ähnlichem Umfang in drei Rollen genutzt.
- 1. Instrumentelle Nutzung: Die K. liefert hier für spezielle Entscheidungsprobleme die benötigten Informationen.
- 2. Konzeptionelle Nutzung: Im Vordergrund steht hier das Schaffen eines gemeinsamen Grundverständnisses. Kostenrechnung spielt in dieser Rolle die Funktion einer betriebswirtschaftlichen Sprache.
- 3. Symbolische Nutzung: Kostenrechnungsinformationen werden zur Begründung auf andere Weise bereits getroffener Entscheidungen verwendet. Zunehmende Komplexität und Dynamik lässt die konzeptionelle Nutzung der K. immer wichtiger werden. Literatursuche zu "Kostenrechnung" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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